WEG-Verwaltung

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Die Verwaltung von Immobilien hat sich zum Schwerpunkt unserer Arbeit entwickelt. Unsere besondere Kompetenz liegt dabei in einem modernen Verwaltungssystem.

Die Aufgaben des Wohnungsverwalters sind im Wohnungseigentumsgesetz (§§ 10-29) geregelt. Das Aufgabengebiet ist sehr umfangreich. Die Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung bis maximal 14 Wohneinheiten findet dabei in unseren Büroräumen statt.

Im Folgenden sind die wichtigsten Dienstleistungen zusammengefasst, die Ihr Wohnungsverwalter für Sie übernimmt

  • Erstellung der jährlichen Abrechnung
  • Erstellung des Wirtschaftsplanes
  • Einzug der monatlichen bzw. vierteljährlichen Wohngeldzahlungen
  • Turnusmäßige Überwachung des Allgemeinzustandes der Objekte
  • Einholung von Angeboten und Auftragsvergabe
  • Abschluss sowie Kündigung von Versicherungen
  • Wir sind Mitglied im Bundesfachverband der Wohnungs- und Immobilienverwalter e. V.